Abfallmanagement
- Kontrolle der Art und Beschaffenheit der Abfälle an den jeweiligen Anfallstellen
- Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen von Abfällen
- Hinwirkung auf die Einführung umweltfreundlicher, abfallarmer Verfahren und Erzeugnisse
- Einstufung von Abfällen nach anderen Rechtsgebieten wie Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht Verfolgung neuer Entwicklungen im Abfallrecht
- Schulungen über abfallrechtliche Neuerungen
- Erstellung der Entsorgungsnachweise
- Verwaltung von Entsorgungsnachweisen, Begleit-/Übernahmescheinen und Wiegenoten
- Erstellung eines Abfall-/ Entsorgungskatasters
- Übernahme der Betriebsbeauftragtenfunktion für Abfall entsprechend den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)
- Erstellung des Jahresberichtes des Betriebsbeauftragten für Abfall