Altlampentransport wird mit optimierten Gitterboxen und Rungenpaletten erfolgen

01.07.2015

Die Transportbedingungen von Leuchtmitteln wurden im Zuge der Änderung ADR 2015 im Kap. 1.1.3.10 angepasst. Unter Beachtung der dort genannten Freistellungsregelungen ist der Transport von Leuchtmitteln auch weiterhin nicht als Gefahrgut zu deklarieren.


Im Rahmen der Neuregelung muss künftig sichergestellt sein, dass auch für den Fall einer transportbegleitenden Beschädigung der Leuchtmittel etwaige Füllgutreste wie z. B. Glasscherben in einer Außenverpackung verbleiben. Vor dem Transport beschädigte Leuchtmittel (Lampenbruch) werden bei Lightcycle in geschlossenen Behältnissen, i.d.R. Spannringfässern erfasst.
Das bewährte Behältersystem aus Rungenpalette und Gitterbox wird durch Lightcycle, als Systemführer in der Rücknahme von Altlampen, dahingehend ergänzt, dass eine Außenverpackung das Austreten von Füllgut verhindert. Dadurch wird die jeweilige Ladeeinheit im Einklang mit sämtlichen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere ADR und RSEB (Richtlinie Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt), stehen. Mit Bekanntgabe der RSEB führt Lightcycle optimierte Gitterboxen und Rungenpaletten ein, sodass es keine Veranlassung gibt, das aktuelle Behältersystem für den Transport von Altlampen durch Behälteralternativen mit ungeklärter ADR-Konformität zu tauschen.

Sehen Sie hierzu auch den Film über den Zusammenbau der optimierten Rungenpaletten

https://www.youtube.com/watch?v=XCQt_6mPuCQ

 

und Gitterboxen.

https://www.youtube.com/watch?v=XCQt_6mPuCQ


Der BLFA-GG (Bund-Länder-Fachausschuss „Beförderung gefährlicher Ladung“) hat einer Duldungsregelung des bestehenden Behältersystems für eine Umstellungsphase bis zum 31.01.2016 zugestimmt. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 30.06.2015, im Verkehrsblatt 12/2015 Nr. 86. Lightcycle wird somit die Sammelstellen durch seine Logistiker bundesweit, sowohl mit den optimierten Gitterboxen und Rungenpaletten als auch mit dem dazugehörigen Informations- und Schulungsmaterial, bis zum Ende der gewährten Duldung ausstatten. Dadurch können die mit Lightcycle kooperierenden Sammelstellen sowie die Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihren Versenderpflichten gemäß der neuen ADR-Anforderungen nachkommen und die fachgerechte Sammlung und Entsorgung von Altlampen in Deutschland bleibt weiterhin gesetzeskonform gewährleistet.